Antrag urlaub für pflegende angehörige
Ein gemeinsamer Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kann, mit der richtigen Vorbereitung, eine wertvolle Auszeit bieten. Er ermöglicht es, dem Pflegealltag zu .Viele Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, gönnen sich selten eine Auszeit. Oft, weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen.
Wie eine Vertretung im Einzelfall organisiert werden kann, sollte sich an den Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen orientieren. Verlassen etwa hilfsbedürftige Personen die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Pflegebedürftigen zu Hause betreut, während der vertraute Helfer das Seele baumeln lässt.
Was ist Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt?
Ganz gleich, ob eine Familienfeier, ein Kino- oder Arzttermin oder eine Reise ansteht: die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt in solchen Fällen, in denen die Betreuer befristet ausfällt, Verhinderungspflege (Ersatzpflege). Dies ist selbstverständlich bei Urlaub der Fall. Aber auch eine stundenweise Verhinderung kann durch die Verhinderungspflege überbrückt werden. Der Besuch im Kino, der Arztbesuch oder auch der Zoobesuch mit dem Enkel oder eine familiäre Feier können eine solche stundenweise Verhinderung sein. Zu einer längerem befristeten Verhinderung zählen zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt (der Pflegeperson), oder eine mehrtägige berufliche Fortbildung.
Wichtig zu wissen: Eine Pflegeperson ist jemand, der den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Dies können Angehörige (z.B. Ehefrau, Tochter, Sohn), aber auch Nachbarschaft oder Freunde sein.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein?
Gezahlt wird die Verhinderungspflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Ein Leistungsanspruch besteht erst, wenn das Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderungspflege bereits seit 6 Monaten gepflegt hat (Vorpflegezeit), auch wenn zu dieser Zeit nur Pflegegrad 1 vorlag oder noch keine Einstufung erfolgt ist. Zum Zeitpunkt die Verhinderungspflege muss allerdings Pflegegrad 2 vorliegen.
Was Sie uber Verhinderungspflege noch wissen müssen, lesen Sie im verlinkten Artikel.
Erweiterter Anspruch für Kinder und junge Erwachsene
Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wurde der Anspruch der Verhinderungspflege zum 1. Januar 2024 erweitert:
Seitdem gilt für diesen Personenkreis: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wurde von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Betreuer das pflegebedürftige Kind vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt.
Außerdem können das Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.
Was ist die Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege: Wer den pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Unterbringung und Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. Für weitere Kosten wie zum Beispiel Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedürftige in diesem Falle allerdings selbst aufkommen. Viele Pflegeheime halten für diesen Zweck Betten bei Bedarf bereit. Interessenten sollten jedoch frühzeitig fragen, ob zum gewünschten Datum weiter Plätze frei sind, da es Engpässe geben kann.
Mehr Informationen zur Kurzzeitpflege finden Sie hier.
Urlaub im Pflegehotel: Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann den Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort unterbringen, wenn es dort eine entsprechende Wohnanlage liefert. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für eine gemeinsame Unterbringung an. Auch hier kann bei anerkannten Hotels eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Fragen zur Ersatzpflege haben, können sich an den nächstgelegenen Pflegestützpunkt wenden. Die Pflegestützpunkte finden Sie im Internet beim Zentrum für Qualität in der Pflege. Im Gespräch erläutern die Berater in den Pflegestützpunkten, welche Voraussetzungen Angehörige erfüllen müssen, um die Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen und klären den Hilfebedarf.