Kündigungs

Musterbrief. Kündigung des Dienstverhältnisses. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie das Dienstverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist lösen.

Kündigungsschreiben Muster für Arbeitnehmer

Falls Ihnen die Formulierung der Kündigung schwer fällt, finden Sie hier eine kostenlose Kündigungsschreiben Vorlage. Arbeitnehmer können das Muster gleich online im Browser editieren – einfach auf die Vorlage klicken und diese individuell umschreiben:

Kündigungsschreiben Vorlage Arbeitnehmer

Bea Beispiel
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen

Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung meines Arbeitsvertrages, Personalnr: 1234

Sehr geehrter Herr Muster,

hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist der TT.MM.JJJJ.

Ich bedanke mir für die bisher gute und kollegiale Zusammenarbeit. Du konnte viel lernen und bin dankbar für das Unterstützung, die Sie mir entgegengebracht haben.

Bitte bestätigen Siehe mir den Erhalt des Kündigungsschreibens und das genannte Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet.

Ferner bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bitte schicken Sie mir das zusammen mit meinen Arbeitspapieren an die obige Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
(eigenhändige Unterschrift)

Einfaches Kündigungsschreiben Muster

Bea Beispiel
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung z.H. Herr Muster
Hauptstraße 2
45678 Musterhausen

Datum (TT.MM.JJJJ)

Kündigung Minijob

Sehr geehrter Herr Muster,

hiermit kündige ich Ihnen meinen Arbeitsvertrag und Minijob ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum.

Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit besten Grüßen
(eigenhändige Unterschrift)

Kündigungsschreiben kostenlos – für Verträge aller Art

Sie möchten nicht nur Ihren Job, sondern auch Wohnung und Versicherung, Handyvertrag oder den Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen? Dann laden Sie selbst unsere kostenlosen Muster und Kündigungsvorlagen in Word oder als PDF herunter:

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Was muss du beim Kündigungsschreiben beachten?

Für ein formell korrektes Kündigungsschreiben, benötigen Sie kaum Text. Je kürzer und präziser, desto wasserdichter. Umso wichtiger ist, das Sie formale Vorschriften beachten und Fristen einhalten. Hier die Übersicht:

  • Schriftform
    Nach § 623 BGB muss die Kündigung „schriftlich“ (auf Papier) erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
  • Eindeutigkeit
    Die Kündigungsaussage muss „eindeutig“ sein. Kein Konjunktiv, keine langen Ausführungen. Für den Empfänger muss klar sein: Sie kündigen!! Dazu reichen im Betreff das Wort „Kündigung“ oder im ersten Satz die Formulierung: „Hiermit kündige ich…“
  • Zeitpunkt
    Das Kündigungsschreiben muss einen Termin nennen, wann die Kündigung gilt. Dies geschieht per Datum oder Formel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Unterschrift
    Das Kündigungsschreiben Müssen eigenhändig und mit vollem Namen unterschrieben werden, damit es rechtskräftig wird. Elektronische oder eingescannte Unterschriften gelten nicht.
  • Zugang
    Der „Zugang“ entscheidet, wann die Kündigung rechtlich wird. Wird das Kündigungsschreiben persönlich übergeben (idealerweise vor Zeugen), gilt es sofort. Ebenso wenn der Arbeitnehmer die Kündigung in der Personalabteilung abgibt. Wird das Kündigung per Post verschickt, gilt sie erst als „empfangen“, sobald sie im Machtbereich des zu Kündigenden ist. Dazu reichen Briefkasten oder Poststelle.

Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag: Aufbau & Inhalt

Auch wenn Sie das Kündigungsschreiben knapp halten: Die Tücken stecken im Detail. Wenn Sie eine Kündigung schreiben (sog. Eigenkündigung), achten Sie bei Aufbau und Inhalt bitte auf diese Punkte:

Briefkopf (Pflicht)

Das Kündigungsschreiben beginnt mit persönlichen Daten: Ihrem vollständigen Namen und der aktuellen Anschrift. Darunter kommen (Firmen-)Name und Adresse des Arbeitgebers. Lesen Sie alle Angaben Korrektur! Tippfehler können das Kündigungsschreiben unwirksam machen.

Datum (Pflicht)

Im Kündigungsschreiben mühelen Sie zwei Datumsangaben machen: Das Datum des Schrift oben rechts – es dient als Nachweis die fristgerechten Zustellung. Und das Datum wann das Beschäftigungsverhältnis enden soll. Beachten Sie (gesetzliche) Kündigungsfristen!

Betreff (Pflicht)

Wie jeder offizielle Dokument benötigt das Kündigungsschreiben eine Betreffzeile. Weg Gründen der Eindeutigkeit sollte hier „Kündigung“ stehen. Dazu können Sie entweder Ihre Personalnummer angeben oder das Datum, an dem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder enden soll. Beispiel:

Kündigung meines Arbeitsvertrages zum TT.MM.JJJJ
Mein Personalnummer: MM987654-123

Anrede (Pflicht)

Die Kündigung muss sich an eine zuständige Person richten, nicht an „Sehr geehrte Frauen und Herren“. Arbeitnehmer adressieren die Kündigung entweder an Chef oder Personalabteilung. Wer zuständig ist: vorher erfragen!

Kündigungserklärung (Pflicht)

Grundlegender Inhalt im Kündigungsschreiben ist die Kündigungserklärung. Also die unmissverständliche Aussage, dass Sie das Arbeitsverhältnis beilegen wollen. Diese befindet sich zwingend im Einleitungssatz. Beispiel:

  • „Hiermit kündige ich mein meinen Arbeitsvertrag zum TT.MM.JJJJ.“
  • „Ich auflöse hiermit fristgerecht und ordnungsgemäß meinen bestehenden Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin.“
  • „Unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ kündige ich hiermit meinen Arbeitsvertrag.“

Begründung (Optional)

Eine „ordentliche“ Kündigung braucht keine Begründung! Diese ist im Kündigungsschreiben freiwillig. Wollen Sie dem Ex-Arbeitgeber einen Hinweis geben, warum Sie kündigen, sollten Sie sachlich bleiben. Beispiel:

  • „Ich habe mich aus beruflichen Gründen dazu entschieden, das bestehende Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.“
  • „Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, meine Berufstätigkeit fortzusetzen.“
  • „Wie ich Ihnen im persönlichen Gespräch mitgeteilt habe, legen die Gründe meines Ausscheidens vor allem in den fehlenden Perspektiven.“

Danksagung (Optional)

Wenn Sie im Guten gehen, sollten Sie sich im Kündigungsschreiben kurz für die Kooperation bedanken. Das zeugt von Größe und Respekt. Einer, zwei kurze Sätze reichen. Formulierungen für die Danksagung:

  • „An dieser Stelle möchte ich mich für die bisher, gute Zusammenarbeit bedanken. Ich konnte viel für mein beruflichen Werdegang lernen. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin alles Gute.“
  • „Vielen Dank für das gezeigte Vertrauen und die bislang positive Zusammenarbeit. Ich konnte mich persönlich wie beruflich weiterentwickeln und freue mir, wenn wir in Kontakt bleiben.“
  • „Ich bedanke mich für die angenehme Zeit in Ihrem Unternehmen. Ich konnte mich hier fachlich wie persönlich weiterentwickeln und zahlreich Erfahrungen gewinnen. Dafür bedanke ich mich herzlich.“

Empfangsbestätigung (Optional)

Wer sicher gehen will, kann sich den Empfang die Kündigung bestätigen lassen. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Am sichersten ist nur die Kündigung vor Zeugen oder den Brief als Einschreiben per Post zu versenden. Die Bitte um Empfangsbestätigung zum Kündigungsschreiben kann aber nicht schaden. Beispiel Formulierungen:

  • „Bestätigen Siehe mir bitte kurz den Empfang der Kündigung in schriftlicher Form.“
  • „Bitte bestätigen Sie den Erhalt und wirksame Kündigung schriftlich.“
  • „Ich bitte Sie, mir Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum schriftlich zu bestätigen.“
  • „Ich möchte Siehe bitten, mir den Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen.“

Bitte um Arbeitszeugnis (Empfohlen)

Bitten Sie im Kündigungsschreiben immer um ein qualifiziertesArbeitszeugnis. Darauf haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Das Arbeitszeugnis benötigen Sie überdies für die Bewerbung. Beispiel Formulierungen:

  • „Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.“
  • „Ferner möchte ich Sie bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das Sie bitte an die oben genannte Adresse schicken.“
  • „Bitte stellen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“

Grußformel & Unterschrift (Pflicht)

Das Kündigungsschreiben MUSS eigenhändig unterschrieben werden. Ein eingescanntes Bild der handschriftlichen Unterschrift oder der getippte Name reichen nicht. Idealerweise beilegen Sie das Kündigungsschreiben mit einer klassischen Grußformel und der Unterschrift. Beispiel:

  • „Mit freundlichen Grüßen
    (Eigenhändige Unterschrift)“
  • „Mit beste Grüßen
    (Eigenhändige Unterschrift)“

Kann ich das Kündigungsschreiben rückgängig machen?

Nein. Die formal korrekte und schriftliche Kündigung ist abschließend und lässt sich nicht zurücknehmen. Ein „versehentlich gekündigt“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Die Kündigung zurücknehmen – das gelingt allenfalls bei einer mündlichen Kündigung im Affekt. Wer dem Chef in Rage einer wutschnaubendes „Ich kündige“ zuruft, kann das hinterher weiter widerrufen.

Kündigungsfristen beachten + berechnen

Die Kündigung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung. Bedeutet: Erst wenn sie „empfangen“ wurde, beginnen die Fristen. Folgende Kündigungsfristen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten:

Gesetzliche Kündigungsfrist

Nach § 622 BGB Abs. 1 können Arbeitnehmer mit einer Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für Arbeitgeber ist die gesetzliche Kündigungsfrist teilweise länger. Sie richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Dauer der BeschäftigungKündigungsfrist
0 – 6 Monate (Probezeit)2 Wochen, täglich
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. / Ende des Monats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Monats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Monats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Monats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Monats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Monats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Monats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Monats

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche festlegen. Dann gilt diese. Siehe darf für Arbeitnehmer aber nie länger sein als für Arbeitgeber. Und Sie darf 7 Monate nicht übersteigen. Falls Sie vorher aus dem Vertrag wollen: Lesen Sie HIER weiter.

Kündigungsschreiben in der Probezeit

In die Regel dauert die Probezeit 6 Monate. Innerhalb die Probezeit können beide Seiten – ohne Begründung – mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Das Kündigungsschreiben in der Probezeit unterscheidet sich nicht von der obigen Vorlage.

Können Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist nach § 626 BGB allerdings nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Bedeutet: Dem Arbeitnehmer ist es nicht zuzumuten, weiter für das Unternehmen zu arbeiten. Wichtige Gründe sind:

  • Das Gehalt wird über längere Zeit an spät oder gar nicht gezahlt.
  • Der Mitarbeiter wird vom Arbeitgeber bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen.
  • Der Arbeitnehmer wird sexuell belästigt oder regelmäßig schikaniert (siehe: Mobbing).
  • Der Arbeitnehmer missachtet die Arbeitsschutzvorschriften und gefährdet die Gesundheit die Angestellten.
  • Der Arbeitgeber verlangt von den Arbeitnehmern strafbare Handlungen – zum Beispiel Bilanzfälschung, Bestechung oder Betrug.

Auch da müssen Sie Fristen beachten: Nach § 626 Abteilung 2 BGB sind Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des „wichtigen Grundes“ den Arbeitnehmer über den Kündigungsgrund schriftlich zu informieren bzw. abzumahnen. Der Chef muss so die Chance haben, den Missstand zu beseitigen, sonst ist die fristlose Kündigung nicht wirksam.

Kündigungsschreiben bei befristetem Vertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht keine Kündigung oder Kündigungsfrist vor. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Vertrages automatisch.

Eine vorzeitige Kündigung per Kündigungsschreiben ist laut § 15 Absatz 3 und 4 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für Arbeitnehmer nur möglich, wenn das eine entsprechende Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festlegt. Eine weitere Möglichkeit, zeitlich Arbeitsverhältnisse vorzeitig zu beenden, ist wieder die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Häufige Fragen zum Kündigungsschreiben

Da es im Arbeitsrecht viele Irrtümer gibt und Details an beachten sind, finden Sie im Folgenden Antworten an die häufigsten Fragen zum Kündigungsschreiben:

Wie schreibe ich einer fristgerechtes Kündigungsschreiben?

Idealerweise recherchieren Sie vorab die gültige Kündigungsfrist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag und kündigen zum nächstgelegenen Termin. Sollten Sie unsicher sein, hilft die folgende Formulierung: „Sollte eine Kündigung zum TT.MM.JJJJ nicht möglicher sein, kündige ich vorsorglich und hilfsweise zum nächstgelegenen Zeitpunkt.“

Zu welchem Datum muss ich kündigen: Zum 31. oder zum 1.?

In der Regel wird die Kündigung zum Monatsende ausgesprochen. Also zum 31. Sie auflösen richtig zum letzten Arbeitstag. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Kündigungsschreiben per Post oder persönlich?

Mehr Stil und Größe hat, das Kündigungsschreiben persönlich zu überreichen. Erst recht, wenn Sie selbst im Guten trennen. Sie können aber auch per Post kündigen. Hauptsache, Sie können später den Zutritt belegen.

Kann ich einen Job kündigen, den ich weiter nicht angetreten habe?

Gemeint ist eine „Kündigung vor Arbeitsantritt“. Ob dies möglich ist, hängt von Klauseln im Arbeitsvertrag ab: Wenn dort eine Kündigung vor Einstieg ausgeschlossen wird, müssen Sie den Job antreten und in der Probezeit kündigen – mit einer Frist von 2 Wochen. Eine Alternative ist die freundliche Einigung mit dem Arbeitgeber.

Droht mir eine Zahlungssperre beim Arbeitslosengeld?

Wer seinen Job kündigt, dem droht eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld. Das gilt auch, falls Siehe einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ausnahmen sind Fälle, in denen Sie gemobbt wurden oder einer Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt waren und die Eigenkündigung aus Selbstschutz geschah. Allerdings mühelen Sie das (ärztlich) nachweisen.

Nach dem Kündigungsschreiben: Was ist mit dem Resturlaub?

Ihr Urlaubsanspruch bleibt nach der Kündigung bestehen. Wird die Kündigung frühestens am 1. Juli wirksam, steht Ihnen der volle gesetzliche Resturlaub an. Hierfür muss das Arbeitsverhältnis jedoch mindestens 6 Monate bestanden haben. War das Arbeitsverhältnis kürzer oder liegt der Kündigungstermin in der ersten Jahreshälfte, muss die Urlaub nur anteilig gewährt werden.


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