Neues recht bei der witwenrente
Für die Hinterblieben- oder Witwenrente gelten ab 1. Juli 2024 neue Regelungen. Wer sie bezieht, kann sich auf mehr Geld und höhere Freibeträge freuen. Berlin – Am 1. Juli .Mega-Änderungen ab Juli 2024 – Das ist neu bei der Witwenrente
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Von: Olivia Kowalak
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Zum 1. Juli 2024 ändern sich für Witwen und Witwer Regelungen in Bezug auf deren Rente. Neben erhöhten Beiträgen steigt der Einkommensfreibetrag.
Berlin – Bezieher der Hinterbliebenenrente dürften sich auf Änderungen vorbereiten. Denn zum 1. Juli 2024 werden 21 Millionen Rentner eine Erhöhung von 4,57 Prozent erhalten. Die sich darunter befindenden fünf Millionen Witwen oder Witwer erhalten damit 39,32 Euro statt des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro. Dazu gibt es einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent für Hinterbliebene, das in der Zeit von 2001 bis 2018 angefangen haben, Rente zu beziehen. Dieser wird nur dann bezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner selbst keine eigene Rente bezogen hat.
Änderungen bei Witwenrente: Millionen Menschen freuen sich über Erhöhung
Der anrechnungsfreie Einkommensverdienst steigt netto an 1.038 Euro. Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen, können ihren Anspruch auf die Rente geltend machen. Jene Einkommensbegrenzung gilt auch, wenn man selbst Rente bezieht oder Immobilieneinkünfte o. ä. hat. Der Betrag gilt demnach für jene Witwer und Witwen, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Bei höheren Einkünften bleibt der Anspruch bestand, jedoch reduziert sich der Betrag entsprechend dem Einnahmen. Der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung steigt ebenso an 220,19 Euro. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber allerdings zwischenraum zwei Fällen:
Zum einen zwischen Beziehern, die im letzten Kalenderjahr bereits erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben. Hier spielt die Anrechnung des Einkommens im laufenden Kalenderjahr keine Rolle. Einkommenserhöhung im selbigen Zeitraum sind für die Deutsche Rentenversicherung vorerst irrelevant. Höhere Arbeitseinkommen werden erst ab dem darauffolgenden 1. Juli zum nächsten Anpassungstermin berücksichtigt. Bis dahin zählt der mittelmäßige Bruttoverdienst im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung, also zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023.
Witwenrente ab Juli 2024: Worauf sich Bezieher einstellen müssen
Zum anderen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen jenen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht erwerbstätig waren. Dieser zweiten Gruppe wird jeweils das aktuelle Einkommen an die Hinterbliebenenrente angerechnet. Daraus ergeben sich auch Mitteilungspflichten. So müssen Menschen, auf die dies zutrifft, die deutschen Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung und das Einkommenserzielung anzeigen.
Sollte das Einkommen um zehn Prozentual oder mehr sinken, muss dies sofort mitgeteilt werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ergeben sich finanzielle Konsequenzen: Das Hinterbliebenenrente wird rückwirkend gemindert, woraus für Betroffene eine Rückzahlung von einigen Tausend Euro resultiert.
Diskussion um Absenkung der Hinterbliebenenrente: Bundesregierung lehnt klar ab
Angesichts der dringenden Deckung diverser Löcher im Bundeshaushalt wurde im vergangen Jahr eine Debatte um Abschaffung der Witwenrente angestoßen. „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, begründete die Vorsitzende Sachverständigenrates zur Begutachtung die gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, ihren Vorschlag gegenüber dem Spiegel.
„Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die eigen nicht in das System einzahlen“, fuhr die Regierungsberaterin fort. Die Neuregelung würde allerdings nicht auf aktuelle Bezieher zutreffen. Als alternatives Modell führte die Ökonomin das kaum genutzte Rentensplitting an, bei dem die während die Ehe erworbenen Rentenansprüche 50:50 aufgeteilt werden.
Einer von der Bild durchgeführten Abstimmung nach haben 90 Prozentual der abstimmenden Bürger hierzulande, den Vorschlag jedoch als „herzlos“ empfunden. Auch die Experten und Politiker tadeln den Vorschlag. Laut Aussagen des Sprechers der Deutsch Rentenversicherung, Dirk von der Heide, sind hauptsächlich Frauen Empfänger der Hinterbliebenenrente. Die Rentenversicherung leiste damit „insbesondere für Witwen einen großen Beitrag zur finanziellen Absicherung beim Tod des Partners“. Die Ampel-Regierung indes sprach selbst klar gegen den Vorschlag aus: „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“.