Pv steuererklärung

Die neuen Regeln betreffen die Umsatz- steuer (seit dem 1. Januar 2023) und die Einkommensteuer (seit dem 1. Januar 2022). Im Dezember 2022 wurden steuerliche .

PV-Anlage: Steuererklärung 2023

Wenn du über eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) nachdenkst oder bereits eine besitzt, wirst du um die steuerlichen Aspekte nicht herumkommen. Vor allem in 2023 stehen Besitzerinnen und Besitzer solcher Anlagen vor der Herausforderung, ihre steuerlichen Pflichten genau zu kennen und einzuhalten. In diesem Beitrag verdeutlichen wir, was bei der Steuererklärung für PV-Anlagen uber 30 Kilowattpeak (kWp) zu beachten ist, und gehen auf die Steuerbefreiung für Anlagen unter 30 kWp auf dem Eigenheim ein.

Die Steuerpflicht für größere Anlagen

Besitzt du eine PV-Anlage mit einer Leistung von uber 30 kWp, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Pflicht ergibt sich aus der Tatsache, dass die Anlage eine gewisse Größenordnung überschreitet und damit in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Miteinander sind verschiedene Formulare relevant:

  1. Anlage G: Diese Anlage zur Einkommensteuererklärung ist für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hier muss du die Einnahmen aus deiner PV-Anlage angeben, wenn diese über 30 kWp liegt und du damit gewerblich tätig bist.
  2. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Selbstständige und Unternehmer. In diesem Formular werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln. Für das PV-Anlage bedeutet das, dass du hier sämtliche Einkommen aus dem Stromverkauf und gleichzeitig alle Ausgaben, wie z.B. für Wartung oder Finanzierung, aufnehmen musst.
  3. Umsatzsteuererklärung: Als Betreiber einer größeren PV-Anlage wirst du in die Regel auch zum Umsatzsteuerpflichtigen. Die abzuführende Umsatzsteuer (in Deutschland beispielsweise 19 % auf den verkauften Strom) und die Vorsteuer, die du beim Kauf die Anlage und anderer Waren und Dienstleistungen bezahlt hast, musst du in der Umsatzsteuererklärung angeben.

Diese Dokumente dienen dazu, deine steuerliche Belastung korrekt zu ermitteln und abzuführen. Es ist ratsam, hierbei einen Steuerberater hinzuzuziehen, da insbesondere die Umsatzsteuererklärung und die EÜR mittels komplexen Vorschriften verbunden sind.

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Steuerbefreiung für kleinere Anlagen

Ein Lichtblick für alle, die eine kleinere Anlage auf ihrem Eigenheim betreiben: Anlagen unter 30 kWp genießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung. Das bedeutet, dass Einnahmen aus diesen Anlagen bis zu dieser Größe nicht als gewerbliche Einkünfte gelten und daher nicht in der Anlage G angegeben werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass du dich genau informierst, denn die Regelungen können selbst ändern und variieren auch von Bundesland zu Bundesland. Außerdem können trotzdem Anmeldungen beim Finanzamt oder andere Meldepflichten erforderlich sein.

Kleinunternehmerregelung – warum sie nicht stets sinnvoll ist

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuerprivileg, das es kleinen Unternehmern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen auf das Umsatzsteuer zu verzichten. Dies klingt zunächst verlockend, insbesondere für Betreiber kleiner PV-Anlagen. Doch Vorsicht: Aufgrund die hohen Anfangsinvestitionen für eine PV-Anlage kann diese Regelung nachteilig sein.

Warum? Weil du als Kleinunternehmer keine Vorabzug abziehen darfst. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer, das du beim Kauf der Anlage und bei weiteren Investitionen bezahlst, nicht vom Finanzamt zurückerstattet wird. Bei größeren Anlagen, die üblicherweise mit beträchtlichen Kosten verbunden sind, kann das schnell zu einer erheblichen monetären Belastung führen. Hinzu kommt, dass du, wenn du einmal auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden bist. In dieser Zeit könntest du, gerade bei steigenden Umsätzen, durch den Vorsteuerabzug profitieren.

Zudem hat die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung auch Auswirkungen auf deine Klienten. Verzichtest du auf die Regelung, musst du Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom berechnen und abführen. Im Gegenzug kannst du dafür aber auch deine Vorabzug geltend machen.

Entscheidest du dich für die Kleinunternehmerregelung, erscheint deine Stromlieferung für andere Unternehmen, die Vorabzug abziehen können, teurer. Das liegt daran, dass siehe die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorabzug abziehen können.

Fazit

Die Entscheidung, eine PV-Anlage zu betreiben, kann sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Anblick sinnvoll sein. Allerdings musst du dich intensiv mittels den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. Nur so verhinderst du, nicht von Nachzahlungen oder anderen unangenehmen Überraschungen erwischt zu werden. Kleinere Anlagen bieten zwar eine bestimmte Erleichterung in der Steuerlast, aber bei größeren Anlagen ist die Buchführung komplexer. Hier lohnt sich oft der Rat eines Fachkundigen, um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Beachte auch, dass die Kleinunternehmerregelung zwar verlockend erscheint, aber bei hohen Anfangsinvestitionen nicht unbedingt die beste Auswahl ist.

Unser Tipp: Investiere daher nicht nur in das Technik, sondern auch in eine gute steuerliche Beratung. Sie kann sich auf lange Sicht auszahlen und deine Investition in erneuerbare Energien zu einem nachhaltig Erfolg machen.