Urlaubsersatzleistung sachbezug

Urlaubsersatzleistung. Die Urlaubsersatzleistung unterliegt der Beitragspflicht (ausgenommen im Falle des Todes des Arbeitnehmers). Die Pflichtversicherung besteht für .

Urlaubsersatzleistung: Wissenswertes im Überblick

Besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnis noch ein offener Urlaubsanspruch, gebührt der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer grundsätzlich eine Urlaubsersatzleistung. Was Sie darüber wissen sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Im Beendigungsjahr des Dienstverhältnisses gebührt die Urlaubsersatzleistung nur anteilig. Einer bereits verbrauchter Urlaub ist mit dem anteiligen Urlaubsdauer aufzurechnen. Für einen nicht verbrauchten Resturlaub aus vorhergehend Urlaubsjahren gebührt die Urlaubsersatzleistung in voller Höhe.

Bei die Berechnung einer Urlaubsersatzleistung kommt es immer wieder vor, dass sich Bruchteile von Tagen, sogenannte Kommatage, hingeben. Es ist zwischen der Berechnung der Urlaubstage und der Verlängerung der Pflichtversicherung zu unterscheiden, da da die Kommatage unterschiedlich behandelt bzw. gerundet werden.

Berechnung die Urlaubstage

Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt anhand folgender Formel:

Jahresurlaubsanspruch 
x (multipliziert mit)
zurückgelegter Dienstzeit in ­Kalendertagen 
: (dividiert durch)
 365 (366 in einem Schaltjahr) 
= (ergibt)

anteiligen Urlaubsanspruch im Beendigungsjahr des Dienstverhältnisses

Im laufenden Urlaubsjahr bereits verbrauchte Urlaubstage sind in der Folge abzuziehen sowie ein vorhandener Resturlaub weg vorherigen Urlaubsjahren hinzuzurechnen. 

Hinweis:
Ein kaufmännisches Auf- oder Abrunden wird seitens der Österreichischen Gesundheitskasse akzeptiert. Die so errechneten Tage bilden die Grundlage für die Berechnung der Urlaubsersatzleistung.

Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Urlaubsersatzleistung verlängert die Pflichtversicherung um den am Ende des Dienstverhältnisses noch nicht gebrauchten Urlaubsanspruch.

Bei Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung und eine Urlaubsersatzleistung ist für die Ermittlung des Verlängerungszeitraumes der Pflichtversicherung zuerst die Kündigungsentschädigung und anschließend die Urlaubsersatzleistung heranzuziehen.

Auftretende Kommatage sind immer abzurunden. Bruchteile von Tagen bleiben für die Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung außerhalb Betracht.

Den so ermittelten Tagen werden anschließend (abhängig darüber, ob der Urlaubsanspruch in Werk- oder Arbeitstagen erfahren ist)

  • für je sechs Werktage ein weiterer Tag bzw.
  • für je fünf Arbeitstage zwei Tage hinzugerechnet.


Bitte beachten Sie:

  • Für Beitragszeiträume, in denen nur mehr eine Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung abgerechnet wird, ist jedenfalls eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu übermitteln.
  • Das Überschreiten der Bagatellgrenze auf Grund der Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung ändert nichts an der Geringfügigkeit des Dienstverhältnisses.
  • Solange eine Urlaubsersatzleistung bezogen wird, ruht der Anspruch auf Leistungen weg der Arbeitslosenversicherung.

Berechnung der Urlaubsersatzleistung

Für die Berechnung der Urlaubsersatzleistung wird das entsprechende Urlaubsentgelt herangezogen. Es kommt das Ausfallsprinzip zur Anwendung. Als Urlaubsersatzleistung wird jenes Entgelt ausbezahlt, das die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer bei Inanspruchnahme des Urlaubes erhalten hätte.

Die Urlaubsersatzleistung setzt selbst zusammen aus

  • dem laufenden Bezug (zum Beispiel Lohn/Gehalt, Sachbezüge, regelmäßige Prämien, Überstunden) und
  • den Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld, Bilanzgeld).


Hinweis:
Bei Sachbezügen ist zu beachten, dass diese nur dann in das Berechnungsgrundlage miteinzubeziehen sind, wenn der Sachbezug in die Zeit des Bezuges der Urlaubsersatzleistung nicht mehr gestattet wird.

Die laufenden Anteile der Urlaubsersatzleistung sind als allgemeine Beitragsgrundlage zu melden und abzurechnen. Sie sind an die durch die Verlängerung der Pflichtversicherung entstandenen Beitragszeitraum aufzuteilen. Die entsprechenden Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen sind an beachten.

Anfallende Sonderzahlungsanteile sind als Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen an melden und im Beendigungsmonat abzurechnen. Hierbei sind jenige Sonderzahlungsanteile zu berücksichtigen, auf die die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer im Zeitraum der Urlaubsersatzleistung Anspruch hat.

Für die Zeit der Verlängerung der Pflichtversicherung sind alle Umlagen bzw. Nebenbeiträge, wie der Beitrag zur Unternehmerischen Vorsorge, abzuführen.

Abmeldung

Auf der Abmeldung ist im Feld "Beschäftigungsverhältnis Ende“ das Datum des arbeitsrechtlichen Endes der Beschäftigung anzugeben. Die Felder "Entgeltanspruch Ende“ und "Betriebliche Vorsorge Ende“ sind mit dem Datum des Endes die Pflichtversicherung zu befüllen. In den Feldern "Urlaubsersatzleistung ab“ und "Urlaubsersatzleistung bis“ ist der Zeitraum der Urlaubsersatzleistung einzutragen.

Besonderheit

Wird das Dienstverhältnis durch schuldhafte Entlassung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet, ist ein über das anteilsmäßige Ausmaß bereits bezogenes Urlaubsentgelt von der Dienstnehmerin bzw. vom Dienstnehmer zu erstatten. Die Erstattung bleibt für die Sozialversicherung aber ohne Auswirkungen, da sie weder die Pflichtversicherung verkürzt noch die Beitragsgrundlage vermindert.

Beispiel Verlängerung der Pflichtversicherung

Eintritt in das Dienstverhältnis: 01.03.2019
Urlaubsanspruch: 30 Werktage (WT)/Arbeitsjahr
Beginn des Urlaubsjahres: 01.01. jedes Jahres
Ende des Dienstverhältnisses: 31.10.2022
Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr: 2 WT

  1. Berechnung des anteiligen Urlaubes im Jahr 2022:
    30 WT x 304 Kalendertage (KT, 01.01.2022 bis 31.10.2022) : 365 KT = 24,99 WT
    Resturlaub aus dem vorherigen Urlaubsjahr: 2,00 WT
    Gesamt: 26,99 WT

  2. Berechnung des Urlaubsanspruches:
    Mögliche kaufmännische Rundung: 27,00 WT

    Der Ermittlung der Höhe der Urlaubsersatzleistung sind 27 WT zu Grunde zu legen.

  3. Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung:
    Abrundung: 26,00 WT
    Für je sechs WT ist ein weiterer Tag ­ hinzuzuzählen (4 x 1 Tag): 4,00 KT
    Gesamt: 30,00 KT

    Die Pflichtversicherung ist vom 01.11.2022 bis 30.11.2022 zu verlängern.

Exkurs Kündigungsentschädigung

Ein Anspruch an eine Kündigungsentschädigung besteht unter anderem bei einer unbegründeten Entlassung, einem berechtigten vorzeitigen Austritt aus Verschulden die Dienst­geberin bzw. des Dienstgebers oder einer zeit- bzw. rechts­widrigen Kündigung.

Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung kommt das Ausfallsprinzip zur Anwendung. Die Dienstnehmerin bzw. der Angestellter soll finanziell so gestellt werden, wie dies bei einer ordnungsgemäßen Auflösung des Dienstverhältnisses erfolgt wäre. 

Die Kündigungsentschädigung gebührt bei unbefristeten Dienstverhältnissen daher bis zum nächstgelegenen ordentlichen Kündigungstermin. Bei befristeten Dienstverhältnissen gebührt sie bis zum Ablauf der Befristung.

Nähere Informationen zur Kündigungsentschädigung erhalten Sie im folgenden Beitrag:

Kündigungsentschädigung: Wissenswertes im Überblick


Autor: Daniel Leitzinger/ÖGK