Alarmierung feuerwehr bayern

Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem .

Es ist erforderlich, die Alarmierung im Rettungsdienst, im Brand- und Katastrophenschutz insgesamt und einheitlich zu regeln. Das bestehenden Alarmierungsplanungen sind an die aktuellen Gegebenheiten anpassen sowie in bestimmten Zeitintervallen zu überprüfen. Für eine gut funktionierende Zusammenarbeit untereinander wird eine einheitliche Einsatzleitprogramm verwendet. Dies setzt voraus, dass landesweit einheitliche Standards (Einsatzstichwörter, Einsatzschlagwörter, Arbeitsprozesse, Auswertungskriterien, Handlungsroutinen u. a.) beachtet und die Einsatzmittel landesweit einheitlich bezeichnet werden.


Das Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr "Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Notfallplanung in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek vom 12. Juli 2016)" gibt den für die Alarmierungsplanung zuständigen Stellen landesweit einheitliche Standards vor, die für eine leitstellenübergreifende Zusammenarbeit erforderlich sind.


Handhabung:
Alarmstichworte – Beispielsweise „Brand“ – zeigen die Art des Alarmes an. Meist werden sie durch einzelne Buchstaben abgekürzt und durch Alarmstufen genauer definiert. Je höher die Ziffer ist, desto größer ist der Umfang des Ereignisses zu welchem alarmiert wird. Worte geben zusätzliche Informationen zur Art des Alarmes – „Person“ etwa zeigt an, dass bei dem Einsatz eine Menschenrettung durchzuführen ist.
Im Rechner der Leitstelle ist für jede mögliche Kombination von Alarmstichwort und Alarmstufe eine Alarmreaktion hinterlegt. Siehe legt fest welche Mannschaft und welches Gerät von welcher Hilfsorganisation alarmiert werden soll.
Die letzte Wahl darüber was alarmiert wird liegt in der Hand des Leitstellendisponenten. Ob die alarmierten Kräfte nur mittels dem angeforderten Gerät ausrücken oder noch weitere Fahrzeuge mitführen liegt im Ermessen des Einsatzleiters, der das für eine bessere und schnellere Hilfeleistung für notwendig hält. Er hat der Leitstelle darüber umgehend Ankündigung zu erstatten.

Quelle:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr "Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern "(Alarmierungsbekanntmachung – ABek vom 12. Juli 2016),
Sonderdruck der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg

Merkblatt:

"Alarmierung im Rettungsdienst, Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz in Bayern"