Abgeltung mehrarbeit

Mehrarbeit und Überstunden können sich überschneiden. Inwieweit Mehrarbeit zulässig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere dem ArbZG. Die werktägliche .

Überstundenregelung / Überstunden im Arbeitsvertrag mit Muster einfach erklärt


Überstundenregelung / Überstunden erklärt. (© volker-witt / Fotolia)

Als „Überstunden“ oder auch als „Mehrarbeit“ werden jene Arbeitsstunden im Arbeitsrecht bezeichnet, welche ein Arbeitnehmer über die vereinbarte Regelarbeitszeit hinaus leistet. Diese Regelarbeitszeit und die zugehörige Überstundenreglung ergibt sich entweder aus dem individuellen Arbeitsvertrag, aus Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder per Gesetz.

Überstundenregelung - Gesetzliche Regelung

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, die dem Beschäftigten vorschreibt, Überstunden zu leisten. Auch das Arbeitsrecht verpflichtet niemanden zur Ableistung von Mehrarbeit. Geregelt wird die Überstunde und die Pflicht zur Absolvierung von Überstunden in der Regel per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Sollte es diesbezüglich keinerlei Regelungen geben, ist der Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten. Dann ist der Beschäftigte nur weiter im Notfall aufgrund seiner Treuepflicht dem Arbeitgeber entgegen zu Überstunden verpflichtet, z.B. bei Überschwemmungen, Sturm- oder im Brandfall oder in anderen Situationen, wo es um die Abwehr von Gefahren für den Arbeit gilt.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Sollte es doch eine Regelung geben, ist der Arbeitnehmer entsprechend auch verpflichtet, Überstunden zu leisten.  Wie lange diese im Einzelnen täglich maximal erlaubt ist, wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, dabei ist jedoch zu beachten, dass sich diese Regelungen exklusiv auf die  tägliche zulässige Arbeitszeit beziehen, und nicht etwa auf deren Verteilung auf die Wochentage. Regelungen, wann die tatsächliche Arbeitszeit stattfinden soll, obliegt dem Arbeitgeber.

Ausnahmen besehen lediglich in jenen Unternehmen, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist: gemäß § 87 BetrVG darf dieser über die Dauer der Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage mitbestimmen.

§ 3 ArbZG regelt die Arbeitszeit der Arbeitnehmer:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Dies bedeute, dass die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden in Ausnahmefällen überschritten werden darf – sprich: der Arbeitnehmer leistet Überstunden -, wenn der Arbeitgeber innerhalb der folgenden sechs Monate dafür sorgt, dass für diese Zeit ein Ausgleich stattfindet. Dieser kann beispielsweise in Form von Freizeitausgleich erfolgen; „Überstunden abbummeln“, wie dies im Volksmund bezeichnet wird.

Zu beachten ist, dass gemäß § 7 ArbZG bei Tarifverträgen beziehungsweise aufgrund von Tarifverträgen/ Tarifvertrag die werktägliche Arbeitszeit generell auf 10 Stunden festgelegt werden kann(Höchstarbeitszeit) ; teilweise geschieht dies auch ohne entsprechenden Freizeitausgleich. Auch in Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, kann in individuellen Arbeitsverträgen eine derartige Regelung getroffen werden. Auch hier ist allerdings zu beachten, dass dem Arbeitgeber vertraglich ausdrücklich das Recht eingeräumt werde müssen, Überstunden anordnen zu dürfen.

Bei Mehrarbeit, welche vom Arbeitnehmer angeordnet wird, ist zu beachten, dass diese nicht mehr als 25 % der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit betragen darf.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten also per Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel vereinbaren. So weiß man von Beginn an, aus welchem Grund und zu welchen Konditionen Überstunden oder auch Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen können.

Direktionsrecht des Arbeitgebers

Im Rahmen seines Direktionsrechts darf der Arbeitnehmer Überstunden anordnen, wenn er sich das Recht dazu arbeitsvertraglich gesichert hat. Dieses kann beispielsweise in Form einerKlausel erfolgen:

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im gesetzlich gelieferten Umfang Mehr- und Überstunden zu leisten.“

Mehrarbeit bei Notfällen

Ausnahmen bestehen allerdings in Notfällen, in denen Mehrarbeit zur Abwehr von Schäden dringend notwendig sind: auch ohne eine vertragliche Vereinbarung ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, Mehrarbeit anzuordnen: 

  • Derartige Notfälle können beispielsweise in Form einer plötzlich auftretenden Krankheitswelle unter den Arbeitnehmern erscheinen, so dass nur noch unzureichend Mitarbeiter vorhanden sind, um die notwendige Arbeit zu verrichten.
  • Auch nicht beeinflussbare Umweltkatastrophen, wie beispielsweise eine Flutwelle oder ein Tornado, können als solch ein Notfall angesehen werden.

Da dergleichen Fälle aber eher selten sind, ist es vernünftig, eine etwaige Mehrarbeit bereits im Arbeitsvertrag zu absprechen und dadurch den Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben an lassen. Auch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen kann dem Arbeitgeber das Recht zugestanden werden, Überstunden anzuordnen. Wieweit der Arbeitszeitrahmen festgelegt wird, obliegt dem Arbeitgeber, wobei er allerdings die Interessen seiner Arbeitnehmer berücksichtigen müssen. Zu beachten ist, dass einem Arbeitnehmer wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden kann, wenn er es mehrfach ablehnen, Überstunden zu leisten, obwohl die betrieblichen Gegebenheiten das dringend erfordern [LArbG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007, 6 Sa 143/07].

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die Höhe der möglichen Mehrarbeit richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beinhaltet die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und beschränkt das zulässige Dauer der Arbeitszeit. Ausgehend von einer 6-Tage-Woche darf die tägliche Arbeitszeit dabei 8 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit kann gemäß § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu 10 Stunden verlängert werden (wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird), wobei leitende Angestellte von diesem Grundsatz ausgenommen werden. Anordnungen und Absprachen von Überstunden, die über diese Grenze hinausgehen, missachten gegen ein gesetzliches Verbot und können von Arbeitnehmern verweigert werden, ohne dass sie eine Sanktion befürchten müssen.

Ruhepausen gehören im Übrigen nicht zur täglichen Arbeitszeit.

Überstunden an Wochenenden oder Feiertagen 

Zunächst einmal ist darauf an achten, dass es sich beim Samstag um einen Werktag handelt, an dem der Arbeitgeber ohne anderes Überstunden anordnen kann. Sonn- und Feiertage sind grds. beschäftigungsfrei (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Mittlerweile haben sich aber viele Ausnahmen durchgesetzt. § 10 ArbZG erlaubt aber eine Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen – auch im Rahmen von Überstunden –  sofern die Arbeit nicht an Werktagen vorgenommen werden kann. Dies ist bei Kliniken, Not- und Rettungsdiensten, aber auch im Bereich die  Gastronomie, Kino, Rundfunk, Theater, Fernsehen und Presse die Fall.

Überstundenregelung Teilzeit - Arbeit

Muss man keine Überstunden fähig, wenn hierzu auch keine abweichenden Vereinbarungen bspw. im Tarifvertrag getroffen wurden.

Überstundenregelung im öffentlichen Dienst

 Im öffentlichen Dienst gibt es für die Beschäftigten bzw. Bediensteten den sog. „Tarifvertrag (TVöD)“. In § 7 TVöD ist geregelt, dass Überstunden vom Vorgesetzten angeordnet werden können. Bei Bedarf sind also auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst verpflichtet, Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagsarbeit an leisten. Bei der Verteilung der Überstunden auf das Mitarbeiter und der zeitlichen Lage der Überstunden hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Abgeltung von Mehrarbeit ist im öffentlichen Dienst und bei Beamten etwas anders als bei Arbeitnehmern geregelt. Grundsätzlich sind aber alle Überstunden auch hier in erster Linie durch Freizeit (abbummeln) auszugleichen.

Mehrarbeit von Schwerbehinderten

Gemäß § 124 Sicherheit X haben schwerbehinderte Arbeitnehmer das recht sich von Mehrarbeit freistellen zu lassen. Dies bedeutet, dass siehe niemand dazu zwingen kann, mehr als acht Stunden täglich zu arbeiten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist allerdings, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer das ausdrücklich verlangen muss.

Mehrarbeit von Auszubildenden

Jugendliche Arbeitnehmer unterliegen nicht dem Arbeitszeitgesetz, sondern dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Gemäß diesem dürften sie keine Mehrarbeit leisten.

Überstunden bei werdenden Müttern

Auch werdend Mütter unterliegen einem besonderen Schutz: gemäß § 8 MuSchG dürfen sie nicht zur Mehrarbeit verpflichtet werden. Dasselbe gilt für stillende Mütter.

Wie werden Überstunden vergütet?

Es bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Belohnung von Überstunden. Selbst das Arbeitszeitgesetz regelt weder das Frage, ob noch in welchem Umfang geleistete Mehrarbeit zu vergüten sind.

Der Arbeitnehmer bekommt die Überstunden nur vergütet, wenn die Überstunden dem Arbeitgeber zuzurechnen sind. Der Arbeitgeber muss die Überstunden also entweder

  • ausdrücklich angeordnet haben oder
  • wenn er zum Ausdruck bringt, dass er zusätzliche Arbeit des Beschäftigten billigt oder duldet.

Achtung: Die Arbeitnehmer darf also nicht eigenmächtig Überstunden nach Belieben festlegen und durchführen.  

Wenn Stundenlohn vereinbart ist, wird die Vergütung der Überstunden mit dem jeweiligen Grundlohn anzusetzen sein. Wenn ein monatliches Festgehalt unter gleichzeitiger Festlegung einer Arbeitszeit vereinbart wurde, sind die gebrachten Überstunden mit dem auf eine Arbeitsstunde entfallenden Teil des Monatsgehalts zu vergüten.

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer aber nach dem Bundesarbeitsgerichts davon ausgehen, dass die von ihm geleisteten Überstunden vergütet werden – entweder in finanzieller Form oder in Form eines Freizeitausgleichs [BArbG, 22.02.2012, 5 AZR 765/10]. Kein Arbeitgeber kann erhoffen, dass seine Arbeitnehmer mehr arbeiten, ohne dass siehe in irgendeiner Form dafür entlohnt werden.

Ausnahmen bestehen bei leitenden Angestellten: aufgrund ihres ohnehin hohen Gehaltes sind diese dazu verpflichtet, ohne eine zusätzliche Vergütung Mehrarbeit zu leisten. Dasselbe gilt bei Klauseln in Arbeitsverhältnissen, die besagen, dass etwaige Überstunden bereits mit dem rundgehalt abgegolten sind. Dabei ist jedoch zu beachten, dass derartige Klauseln klar und deutlich formuliert werden müssen.

Soll eine besondere Vergütung der Überstunden erfolgen, so muss diese ebenfalls klar aus den individuellen Arbeitsverhältnissen erkennbar sein. Fehlen derartige Formulierungen, so wird darüber ausgegangen, dass eine Vergütung je Überstunde gemäß § 612 BGB erfolgt. Dort heißt es in § 612 Abs. 2 BGB:

„Ist die Höhe der Belohnung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“

Demzufolge werden Überstunden ebenso vergütet wie normale Arbeitsstunden. Möchte die Arbeitgeber allerdings seinen Arbeitnehmern einen Zuschlag für geleistete Überstunden zahlen, so steht es ihm frei, das zu tun. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Überstundenzuschlägen besteht aber nicht; somit kann kein Arbeitnehmer Ansprüche darauf erheben.

Etwas anders sind die Regelungen für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten: Wenn tarifliche Regelungen es vorsehen, dass Zuschläge für Überstunden nur bei einer Überschreitung die für Vollzeitbeschäftigte geltenden Arbeitszeit gezahlt werden, dürfen diese Zuschläge den Teilzeitbeschäftigten verwehrt werden. Dies gilt allerdings nur in jenen Fällen, in denen die Teilzeitbeschäftigten zwar ihre individuelle, nicht aber die betriebsübliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschreiten.

Hat ein in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer beispielsweise anstelle seiner üblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden aufgrund betrieblicher Bedürfnisse 30 Stunden gearbeitet, und liegt die Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigen bei 37,5 Stunden, so hat der betreffende Teilzeitbeschäftigte also keinerlei Ansprüche auf den Erhalt von Überstundenzuschlägen. Demzufolge werden das von ihm geleisteten fünf Stunden Mehrarbeit mit dem üblichen Entgelt vergütet.

Beweislast für Überstunden trägt Arbeitnehmer: Damit ein Arbeitnehmer allerdings einen Anspruch auf die von ihm geleisteten Überstunden geltend machen kann, ist er in der Beweislast: zum einen muss er darlegen, dass er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat, zum anderen muss er auch beweisen, dass diese Mehrarbeit von seinem Arbeitgeber angeordnet war. Eine bloße Behauptung seinerseits, dass dies so gewesen sei, reicht zur Geltendmachung seiner Ansprüche nicht aus [LarbG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009, 6 Sa 337/08].

Denn – und das vergessen manche Arbeitnehmer gelegentlich – nur die Tatsache, dass sie mehr Arbeitsstunden geleistet haben, als siehe es per Vertrag müssen, ohne dass es hierfür eine Anweisung seitens des Arbeitgebers gab, bedeutet nicht, dass es sich bei diesen Arbeitsstunden auch tatsächlich um Überstunden im Sinne des § 612 BGB handelt…

Freizeitausgleich statt Bezahlung?

Wenn es vertragliche Regelungen gibt, wonach die Abgeltung von Überstunden durch Freizeitausgleich („abbummeln“) erfolgt, so gelten diese Regelungen ohnehin vorrangig. Die meisten Arbeitgeber ziehen einen Überstundenabbau durch Freizeitausgleich vor. Sollte es eine solche Regelung nicht geben, kann die Arbeitgeber dennoch auf ein Abbummeln bestehen, allerdings nur wenn Arbeitnehmer damit konkret einverstanden ist. Wenn die Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, muss der Arbeitgeber das Überstunden in Geld vergüten.

Muster und Formulierungsbeispiel für eine Überstundenregelung

Um von vornherein Klarheit zu haben, könnten Arbeitnehmer und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag in puncto „Überstunden“  folgende Vereinbarung treffen:

  1. Der Arbeitnehmer hat eine durchschnittliche Arbeitszeit von ___ Stunden je Woche/Monat zu leisten. Der Arbeitnehmer ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes. Mehrarbeit bedürfen grundsätzlich der Anordnung durch den jeweiligen Vorgesetzten.
  2. Überstunden und Mehrarbeit sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Die Arbeitgeber kann sich jedoch alternativ für eine Ausgleich der zusätzlich geleisteten Arbeit entscheiden. Eine Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit ist nur bis zu 20 Stunden monatlich gestattet; etwaig darüber hinaus geleistete Arbeit ist zwingend in Freizeit auszugleichen.
  3. Die auszubezahlenden Überstunden werden auf Verlangen des Arbeitnehmers mit der Monatsentgeltabrechnung des jeweiligen Folgemonats abgerechnet und ausbezahlt Überstunden und Mehrarbeit werden ebenso vergütet wie reguläre Arbeit, ausgenommen ist lediglich Nachtarbeit nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

FAQ an Überstunden

Was sind Überstunden?

Überstunden sind die Arbeitsstunden, die einer Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Siehe entstehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist oder zulässt, über die reguläre Arbeitszeit hinaus zu dienen. Überstunden können entweder auf Verlangen des Arbeitnehmers geleistet werden oder auf Anweisung des Arbeitgebers, um den Betriebsablauf aufrechtzuerhalten.

Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden?

Ja, die gesetzliche Regelung für Überstunden findet sich in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach darf die Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu fünfzehn Stunden pro Werktag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Müssen Überstunden vergütet werden?

Ja, Überstunden mühelen vergütet werden. Die Vergütung kann entweder in Form von Geld oder durch Freizeitausgleich erfolgen. Der Arbeitnehmer muss die Vergütung der Überstunden in der Regel mit dem vereinbarten Stundenlohn oder einem höheren Zuschlag vergüten.

Wie hoch darf der Zuschlag für Überstunden sein?

Die Höhe des Zuschlags für Überstunden kann durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt bestehen. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, kann der Arbeitgeber den Zuschlag nach billigem Ermessen festlegen. Dabei muss er aber die üblichen Zuschläge in vergleichbaren Branchen und Betrieben berücksichtigen. In der Regel beträgt der Zuschlag mindestens 25 Prozent des Stundenlohns.

Kann der Arbeitnehmer Mehrarbeit verweigern?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Pflicht, auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel können Arbeitnehmer Überstunden verweigern, wenn sie dadurch gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen oder wenn sie aus wichtigem Grund verhindert sind, Überstunden an leisten. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung des Arbeitnehmers oder ein dringender Termin sein.

Wie werden Überstunden erfasst?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen. Die Überstunden mühelen dabei gesondert erfasst werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu erfassen. Zum Beispiel kann die Arbeitgeber eine elektronische Zeiterfassung einrichten, die die Arbeitszeit automatisch erfasst. Auch eine manuelle Erfassung durch den Arbeitnehmer selbst ist möglich.

Wie lange müssen Überstunden gelagert werden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Überstunden aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist können die Aufzeichnungen vernichtet werden. Es empfiehlt selbst jedoch, die Unterlagen für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, um möglichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmern vorzubeugen.

Können Überstunden auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden?

Ja, Überstunden können auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Der Arbeitnehmer hat das Richtig, statt der Vergütung in Geld, einen entsprechenden Freizeit zu wählen. Dabei muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgleichen. Die Regelungen dazu können im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Überstunden nicht vergütet?

Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht, Überstunden zu vergüten, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Vergütung gerichtlich geltend machen. Dabei kann der Arbeitnehmer die Belohnung der Überstunden in Form von Geld oder durch Freizeitausgleich fordern. Der Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit verjährt innerhalb von drei Jahren.

Können Überstunden im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden?

Grundsätzlich können Überstunden im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten darf. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis an zehn Stunden pro Werktag verlängert werden. Ein kompletter Ausschluss von Überstunden im Arbeitsvertrag wäre daher unzulässig. Es können aber bestimmte Regelungen zur Arbeitszeit und Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart werden, die im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen.

Kann der Arbeitgeber Überstunden pauschal vergüten?

Überstunden können pauschal vergütet werden, wenn dies im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich abgemacht ist. Dabei muss die pauschale Vergütung angemessen bestehen und den tatsächlichen Überstunden entsprechen. Eine pauschale Belohnung kann jedoch dazu führen, dass Arbeitnehmer unter- oder überbezahlt werden (Stichwort: Mindestlohn). Daher empfiehlt es selbst, Überstunden individuell zuvergüten, um eine gerechte Bezahlung sicherzustellen.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können verschiedene Konsequenzen haben. Arbeitnehmer, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, können mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden. Auch der Arbeitnehmer hat in bestimmten Fällen Ansprüche auf Vergütung oder Schadensersatz. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und Mehrarbeit ordnungsgemäß zu vergüten.

JuraForum-Essentials: Überstunden sind ein wichtiger Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Arbeitgeber haben die Verantwortung, Überstunden regelkonform zu vergüten und die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Arbeitnehmer haben das Recht, Überstunden zu ablehnen, wenn sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen oder weg wichtigem Grund verhindert sind. Eine korrekte Erfassung und Aufbewahrung der Überstunden ist wichtig, um möglichen Konflikte vorzubeugen. Durch eine angemessene Vergütung und faire Arbeitsbedingungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine erfolgreiche Zusammenarbeit sicherstellen.


★★★★★

Noch keine Bewertungen