Flugverspätung eu recht

Wenn Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung nicht durch .
Bei Verspätung

Ausgleichszahlung

bei Ankunftsverzögerung am Endziel von mindestens 3 h

  • ≤ 1.500 km → 250 €
  • > 1500 km inner der EU oder 1500-3500 km → 400 € (Verspätung max. 3 h → 200 €)
  • > 3500 km → 600 € (Verspätung max. 4 h → 300 €)

kein Anspruch, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist


Unterstützungsleistung

bei Abflugverzögerung von mindestens 5 h

  • Verzicht auf den Flug und vollständige Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug
  • bei Verzicht auf den Flug bzw. Abbruch der Reise an einem Zwischenstopp → Anspruch an Ausgleichszahlung entfällt

Betreuungsleistung

bei Abflugverzögerung auf Strecken von

  • ≤ 1.500 km → mindestens 2 h
  • > 1500 km innerhalb die EU oder 1500-3500 km → mindestens 3 h
  • > 3500 km mindestens 4h

Bei Annullierung

Ausgleichszahlung

je nach Strecke und Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug

  • ≤ 1.500 km → 250 €
  • > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km → 400 € (bei Information über die Annullierung < 7 Tage vor Abflugtermin + Verspätung mehr als 2 h und max. 3 h → 200 €)
  • > 3500 km → 600 € (bei Information über die Annullierung < 7 Tage vor Abflugtermin + Verspätung Verspätung mehr als 2 h und max. 4 h → 300 €)

kein Anspruch bei Unterrichtung über die Annullierung

  • ≥ 14 Tage vor Abflugtermin
  • 7-13 Tage vor Abflugtermin + Alternativflug mit Abflug max. 2 h früher und Ankunft max. 4 h später
  • < 7 Tage + Alternativflug mit Abflug max. 1 h früher und Ankunft max. 2 h später

kein Anspruch, wenn das Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist


Unterstützungsleistung (Wahlrecht des Fluggasts alternativ)

  • vollständige Erstattung des Flugpreises (für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit gratis Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug)
  • anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt

Betreuungsleistung

verlängertem Aufenthalt am Reiseziel Hotelübernachtung mit Transfer.

Bei Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung

Ausgleichszahlung

je nach Strecke und Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug

  • ≤ 1.500 km → 250 € (Verspätung max. 2 h → 125 €)
  • > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km → 400 € (Verspätung max. 3 h → 200 €)
  • > 3500 km → 600 € (Verspätung max. 4 h → 300 €)

Unterstützungsleistung (Wahlrecht des Fluggasts alternativ)

  • vollständige Erstattung des Flugpreises (für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug)
  • anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt

Betreuungsleistung 

verlängertem Aufenthalt am Zielort Hotelübernachtung mit Transfer.