Dual use verordnung 2018
Heute wurde die neu gefasste Verordnung über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und .Neufassung der Dual-use Verordnung 2018
[Update 06.03.2018] Auch auf Spähtechnologie will die EU die Dual-Use-Verordnung ausweiten. Unser Partner FORUM Verlag berichtet.
Bereits Ende 2016 wurde der Entwurf einer Neufassung der EU-weit geltenden Dual-use-VO bekanntgemacht. Mit die praktischen Umsetzung wird Ende 2018/Anfang 2019 gerechnet.
Was ändert sich mit der neuen Dual-use-Verordnung?
Dual-use Güter
Bisher wurde unter dem Begriff Dual-use-Gut ein Gut verstanden, welches sowie zivil als auch militärisch verwendet werden kann. Mittels der Neufassung der Dual-use-VO erweitert sich dieses Begriffsklärung um den Bereich von „Cyber-Überwachungstechnologien“, mit denen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden können. Der Export dieser Waren soll stärker kontrolliert werden und genehmigungspflichtig sein. Für diese Überwachungstechnologien soll es in der Ausfuhrliste eine neue Kategorie 10 geben.
Erweiterung der catch-all-Klausel
Die catch-all-Klausel umspannt bisher die Kenntnis über die Verwendung für:
- ABC-Waffen
- die militärische Verwendung in Waffenembargoländer
- die Verwendung für Nuklearzwecke
- oder das Material ist Bestandteil eines zuvor illegal exportierten Rüstungsguts.
Nun ausgedehnt sich diese und beinhaltet Anhaltspunkte von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und die Verwendung im Zusammenhang mit terroristischen Handlungen.
Technische Unterstützung und Dienstleistungen
Die Länder kontrollierten, aufgrund nationaler Anweisungen, die technische Unterstützung und Dienstleistungen. Nun legt das EU europaweit geltende Standards fest, um diese Bereich entsprechend zu kontrollieren.
Neue europäische Allgemeingenehmigungen
Neben den bereits bestehenden sechs Allgemeingenehmigungen der EU sollen vier Weitere vervollständigt werden. Die EU007 für den Export von Waren mit geringem Wert (5.000 €), EU008 für den Versand von konzerninterner Software und Technologien, EU009 für Verschlüsselungsgüter und EU010 für Frequenzumwandler. Weiterhin soll es eine neue Globalgenehmigung für umfangreiche Großprojekte geben. Diese soll jedoch wie Sammelausfuhrgenehmigungen nur ein Jahr gültig sein.
Verbringungen innerhalb der EU
Geändert werden die Regelungen für die Verbringung von bestimmten Gütern innerhalb der EU. Dabei wird die Liste der Güter des Anhang IV erweitert, jedoch wird die Möglichkeit der Nutzung einer Allgemeingenehmigung für registrierte Verbringer ermöglicht.
Erweiterung der Kontrollen auf Tochtergesellschaften außerhalb der EU
Durch die neue Definition werden Kontrollen auf solche juristische Personen außerhalb die EU erweitert, die im Eigentum einer EU ansässigen Person stehen oder von dieser kontrolliert werden. Diese Regelung ist notwendig, um das Umgehen von Vorschriften zu verhindern.