Einkommensteuererklärung freiberufliche tätigkeit

Welche Einkommensteuererklärung für Freiberufler? Wenn Sie aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit Einnahmen haben, geben Sie diese in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) in .

Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) Ausfüllhilfe

[Gewinn freiberufliche Tätigkeit Zeilen 4-9]

 Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich  Tätige vergeben. Dies umspannt natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen (Gesellschaften / Gemeinschaften).

Für jede wirtschaftliche Tätigkeit wird eine eigene Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben. Da noch nicht alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten, ist die Abfrage noch nicht als Pflichtfeld definiert worden.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist in Zeile 5 einzugeben.

Tragen Sie in den rechten Teil der Zeile 5 den ermittelten Gewinn/Verlust aus die freiberuflichen Tätigkeit ein und fügen Sie Unterlagen zur Gewinnermittlung bei. Üben Sie mehrere freiberufliche Tätigkeiten weg, können Sie diese in Zeile 6 eintragen. Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten können Sie Betriebsausgaben auch über Pauschal geltend machen.

[Gesonderte Feststellung → Zeilen 8-10]

Die Ausführungen zur Zeile 9-11 der Anlage G gelten sinngemäß auch für freiberufliche Betriebe, wenn sich der Betrieb außerhalb der Kompetenz des Wohnsitzfinanzamts befindet.

 

[Beteiligungen → Zeilen 11-14]

Auf die Ausführungen an den Zeilen 12-39 der Anlage G wird hingewiesen.

 

[Verlustbeteiligungen → Zeile 15]

Sind Sie an freiberuflichen Abschreibungs- bzw. Verlustzuweisungsgesellschaften oder Steuerstundungsmodellen beteiligt, tragen Sie Ihren (Verlust-)Anteil ein. 

 

[Andere eigenständige Arbeit → Zeilen 16-19]

Hier tragen Sie unter Angabe Ihrer Aktivität Ihren Gewinn oder Verlust ein, wenn Sie keine freiberufliche, sondern eine andere selbstständige Tätigkeit (z. B. Lotterieeinnehmer, Nachlass-, Zwangs-, Insolvenz-, Vermögensverwalter, Aufsichtsrat, Testamentsvollstrecker) ausüben.

 

[Teileinkünfteverfahren → Zeile 20]

Haben Sie den Gewinn durch Buchführung ermittelt, können Sie für die Teile des Gewinns, das im Betrieb bleiben und nicht entnommen worden sind, eine ermäßigte Besteuerung beantragen. Dazu benötigen Sie das Anlage 34a  (vgl. Erläuterungen zu Zeile 47 der Anlage G und Hinweise zur Anlage 34a).

[Steuerermäßigung → Zeile 20]

Haben Sie den Gewinn durch Buchführung ermittelt, können Sie für das Teile des Gewinns, die im Betrieb bleiben und nicht entnommen worden sind, eine ermäßigte Besteuerung beantragen. Dazu benötigen Sie die Anlage 34a (vgl. Erläuterungen an Zeile 16 der Anlage G und Hinweise zur Anlage 34a).

[Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 30-53]

Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen.

Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 56–99 der Anlage G wird verwiesen.

[Außerordentliche Einkünfte → Zeile 54]

Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. Diese werden ermäßigt besteuert (vgl. Erläuterungen an Zeile 96 der Anlage G).

 

[Nebeneinkünfte → Zeilen 55-56]

In den Zeilen 55 und 56 tragen Sie Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten z. B. im Stadt- oder Gemeinderat, ehrenamtliches Stadthauptmannschaft oder ähnliche Nebentätigkeiten ein. Ebenso fallen darunter Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche, selbstständige Übungsleiter und weitere Personen. (Anmerkung: Waren Sie als Arbeitnehmer:in tätig, gehören die Zahlungsabwicklungen in die Anlage N). Den steuerfreien Teil dieser Aufwandsentschädigungen (max. 3.000 €) müssen Sie gesondert in Zeile 55 bzw. 56 angeben, der steuerpflichtige Teil ist im Gewinn (Zeile 4) zu erfassen.

 

Praxis-Tipp: Anlage EÜR müssen nicht immer ausgefüllt werdenHaben Sie (außer Arbeitslohn) nur Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die sich in den Grenzen (3.000 € bzw. 840 €) halten, mühelen Sie Anlage EÜR nicht ausfüllen (vgl. Erläuterungen der Einrichtung EÜR).

Für Nebeneinkünfte können teilweise Freibeträge gewährt werden:

  • Übungsleiterfreibetrag: 3.000 EUR
  • Ehrenamtspauschale: 800 EUR
  • Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer: 3.000 EUR
  • steuerfreie Bezüge von Ratsmitgliedern und anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten

Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz

Auf das Ausführungen in Anlage G wird verwiesen.